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Die Verfahrensumstellung der Mehr-/ Mindermengenabrechnung zum 01.04.2016 bieten Chancen für Lieferanten!
Nach Vorgabe der Bundesnetzagentur finalisieren die Verbände (u.a. BDEW und bne) gerade gemeinsam einen Leitfaden zur Weiterentwicklung der Mehr-/Mindermengen-abrechnung (MMMA).
Die wesentlichen Eckpunkte daraus sind:
- ausschließlich zählpunktscharfe, rollierende Mehr-/Mindermengenabrechnungen
für Strom und Gas in elektronischer Form - keine weitere Zulässigkeit der aggregierten Form je Profil über mehrere Zählpunkte und der
integrierten Mehr- / Mindermengenabrechnung innerhalb der Netznutzungsabrechnung - Wegfall des Abgrenzungs-, Stichtags- und Monatsverfahrens in der Sparte Gas
- auf Anforderung des Lieferanten die monatliche Bereitstellung von zählpunkt- und tagesscharfen Allokationsdaten in elektronischer Form im Gas.
Nach dem 01.04.2016 ist somit eine qualifizierte Rechnungsprüfung der Mehr-/Minderengenabrechnungen gut möglich, da die Netzbetreiber alle notwendigen Daten zur Rechnungsprüfung bereitstellen müssen.